JA zur Lichtverschmutzungs-Initiative «Mehr Raum für die Nacht»
Lichtverschmutzung
Auch im Kanton Schaffhausen nimmt die Lichtverschmutzung stetig zu. Die Folgen davon sind verheerend und immer deutlicher erkennbar.
Zahlreiche negative Folgen durch Lichtverschmutzung
Massives Insektensterben durch Lichtlockung, Entfallen der nächtlichen Bestäubung von Pflanzen, grosse Einschränkungen bei der Futtersuche und der Mobilität bei Fledermäusen, Erschöpfung und Orientierungslosigkeit bei Vögeln, Verhaltensveränderung bei Fischen sind nur einige der Auswirkungen der Lichtverschmutzung. Auch der Mensch leidet vermehrt unter Schlafmangel wenn die Dunkelheit fehlt. Und Sterne sind kaum noch sichtbar, da der nächtliche Himmel so stark aufgehellt ist.
Ja zur Lichtverschmutzungs-Initiative
Diese zahlreichen negativen Einflüsse durch Lichtverschmutzung sollen zukünftig massiv reduziert werden. Dies verlangt die Lichtverschmutzungs-Initiative, welche 2019 von den Grünen initiiert wurde und die Pro Natura Schaffhausen unterstützt. Im Juni 2020 konnten dem Regierungsrat 1279 gültige Unterschriften überreicht werden.
Am 13. Juni 2021 kommt die Lichtverschmutzungs-Initiative zur Abstimmung.
Was fordert die Initiative
Im Artikel 21 des „Gesetzes über die Einführung des Bundesgesetzes über den Umweltschutz (814.100)“ steht: „Lichtemissionen müssen im Sinne der Vorsorge so weit begrenzt werden, als dies technisch und betrieblich möglich und wirtschaftlich tragbar ist, mindestens aber so, dass sie für Mensch und Umwelt weder schädlich noch lästig werden.“
Die Initiative fordert eine Konkretisierung, was genau „schädlich“ oder „lästig“ ist und verlangt eine Bewilligungspflicht für Aussenbeleuchtungen sowie eine Kunstlicht-Beratungsstelle. Denn häufig ist Unkenntnis die Ursache für unnötige Lichtemissionen. Der Schutz der Umwelt soll zukünftig auch nachts vor vermuteten wirtschaftlichen Interessen stehen.
Die Forderungen der Initiative in Kürze:
- Aussenbeleuchtung soll einer Bewilligung bedürfen und nur installiert werden, wenn nachweislich Bedarf besteht.
- Lichtemittierend Anlagen sollen nicht über den Horizont oder in Naturräume strahlen. Auch soll die erlaubte Farbtemperatur im Aussenraum maximal 3000 K betragen.
- In der Nacht sollen nicht sicherheitsrelevante Beleuchtungen ausgeschalten und die Beleuchtung auf Strassen und Plätze wenn möglich mit Bewegungsmelder und Zeitschaltuhren gesteuert werden.
- Schaffhausen soll eine Beratungsstelle für Kunstlichtemissionen und -immissionen bekommen.
- Ab Inkrafttreten der neuen Kunstlichtverordnung sollen Neuinstallationen nur noch unter Berücksichtigung der neuen Regelungen gebaut werden dürfen und bereits vorhandene Installationen sollen nach mindestens 5 Jahren der Verordnung angepasst werden.